Die AwSV Gefährdungsstufen bestimmen, wie hoch das Risiko ist, dass eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen die Umwelt beeinträchtigt. Sie sind entscheidend für die Wahl geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Prüfpflichten, um Gewässer effektiv zu schützen. Besonders in Bereichen wie der Bau- und Betonindustrie spielt die richtige Einstufung eine wichtige Rolle. Produkte von Kortmann Beton, wie flüssigkeitsdichte Betonelemente oder Auffangwannen aus dem TASIKO®-System, sind speziell darauf ausgelegt, Grundsatzanforderungen an Anlagen zu erfüllen und den besonderen Schutzanforderungen der AwSV gerecht zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Was sind AWSV Gefährdungsstufen?
Die AWSV Gefährdungsstufen sind Klassifizierungen, die in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AWSV) festgelegt sind. Sie dienen der Einstufung von Anlagen und Stoffen hinsichtlich ihres Gefährdungspotenzials für Gewässer. Dabei werden sie in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt.
Kortmann Beton führt sowohl werkseigene Produktionskontrollen als auch externe Prüfungen durch, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die AwSV legt klare Vorgaben für den betrieblichen Umweltschutz fest, die durch die geprüften und zertifizierten Produkte von Kortmann Beton zuverlässig eingehalten werden können. Zudem gelten für bestimmte Anlagen besonders strenge Prüfauflagen, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.
Einstufung der Gefährdungsstufen nach AWSV
Gemäß § 39 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) werden Anlagen in Gefährdungsstufen eingeteilt, die sich nach der Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe sowie deren Menge richten. Die Wassergefährdungsklassen sind wie folgt definiert:
- WGK 1: schwach wassergefährdend
- WGK 2: deutlich wassergefährdend
- WGK 3: stark wassergefährdend
Die Zuordnung zu einer Gefährdungsstufe erfolgt anhand einer Tabelle, die das Volumen in Kubikmetern (bei flüssigen Stoffen) oder die Masse (bei gasförmigen und festen Stoffen) in Relation zur jeweiligen Wassergefährdungsklasse setzt. Die Gefährdungsstufen sind:
- Stufe A: geringes Gefährdungspotenzial
- Stufe B: mittleres Gefährdungspotenzial
- Stufe C: hohes Gefährdungspotenzial
- Stufe D: sehr hohes Gefährdungspotenzial
Tabelle zur Ermittlung der Gefährdungsstufen gemäß § 39 AwSV:
Volumen in m³ oder Masse in t | WGK1 | WGK2 | WGK3 |
≤ 0,22 m³ oder 0,2 t | A | A | A |
> 0,22 m³ oder 0,2 t ≤ 1 | A | A | B |
> 1 ≤ 10 | A | B | C |
> 10 ≤ 100 | A | C | D |
> 100 ≤ 1.000 | B | D | D |
> 1.000 | C | D | D |
Maßnahmen zur Einhaltung der AwSV Gefährdungsstufen
Die Einhaltung der AwSV Gefährdungsstufen erfordert gezielte Sicherheitsmaßnahmen und regelmäßige Prüfungen. Je nach Gefährdungspotenzial müssen Anlagenbetreiber geeignete Schutzvorkehrungen treffen, um Umwelt und Gewässer zu sichern.
Stufe A – Geringes Gefährdungspotenzial
Beispiel: Kleine Anlagen mit geringen Mengen schwach wassergefährdender Stoffe, wie etwa Heizöltanks in Privathaushalten.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Flüssigkeitsdichte Flächenelemente wie beispielsweise TASIKO®-Produkte von Kortmann Beton
- Kennzeichnungspflicht für gelagerte Stoffe
Prüfpflichten:
- Werkseigene Produktionskontrolle: Kortmann Beton führt regelmäßige Druckfestigkeits- und Biegezugfestigkeitsprüfungen durch
- Fremdüberwachung: Externe Kontrollen durch “Güteschutz Beton Nordrhein-Westfalen” und “KIWA Deutschland”
- Dokumentation: Detaillierte Aufzeichnungen über Produktionsprozesse und Qualitätskontrollen
Stufe B – Mittleres Gefährdungspotenzial
Beispiel: Anlagen mit höheren Mengen deutlich wassergefährdender Stoffe, wie größere Heizöltanks oder Werkstattbetriebe mit Chemikalien.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Spezielle Betonfertigteile für AwSV- und LAU-Anlagen im TASIKO®-System
- Explizite Sicherheitskennzeichnungen und Betriebsanweisungen
Prüfpflichten:
- Regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung aller Kortmann Beton-Produkte
- Zertifizierung und Zulassung der Produkte für den Einsatz in HBV-Anlagen
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Zertifizierungen gemäß den technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe
Stufe C – Hohes Gefährdungspotenzial
Beispiel: Große industrielle Anlagen, wie Chemieparks oder Tanklager mit erheblichen Mengen stark wassergefährdender Stoffe.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Einrichtung von mehrstufigen Sicherheitssystemen mit TASIKO®-Produkten
- Flüssigkeitsdichte Betonelemente für alle Wassergefährdungsklassen
- Spezielle Entwässerungssysteme und Auffangwannen aus Beton
- Notfall- und Gefahrenabwehrpläne müssen vorhanden sein
Prüfpflichten:
- Umfassende Qualitätssicherung durch Kortmann Beton, einschließlich Eigen- und Fremdüberwachung
- Regelmäßige Kontrollen der Produktion und eigene Prüfstelle
- Detaillierte Dokumentation aller Prüfungen und Zertifizierungen
- Behördliche Zulassungen für den Einsatz in HBV-Anlagen (z. B. Zulassungs-Nr.: Z-74.3-116)
Stufe D – Sehr hohes Gefährdungspotenzial
Beispiel: Anlagen mit sehr großen Mengen stark wassergefährdender Stoffe oder in besonders sensiblen Gebieten, wie Anlagen in Schutzgebieten.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Doppelte oder redundante Sicherheitssysteme, einschließlich mehrschichtiger Abdichtungssysteme
- Maximale Schutzanforderungen an Bodenabdichtung und Entwässerungssysteme
- Vollständige Überwachungssysteme mit Sensorik für Leckageerkennung
- Sicherheitszonen mit zusätzlichen Schutzmaßnahmen gegen den Austritt von Stoffen
Prüfpflichten:
- Kontinuierliche Überwachung durch zertifizierte Fachbetriebe
- Strenge behördliche Kontrollen und Genehmigungspflichten
- Spezielle Risikobewertungen und Notfallpläne für eine Anlage dauerhaft sicherer Nutzung
- Verschärfte Dokumentationspflichten zur lückenlosen Nachverfolgbarkeit aller Maßnahmen.
Bedeutung der AwSV Gefährdungsstufen
Die AWSV Gefährdungsstufen dienen nicht nur dem Schutz der Gewässer, sondern auch der Rechtssicherheit für Betreiber von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen. Unternehmen und Betreiber sind verpflichtet, organisatorische Anforderungen für ihre Anlagen entsprechend den AWSV-Gefährdungsstufen zu bewerten, da eine fehlerhafte Einstufung zu hohen Bußgeldern, Nachrüstpflichten oder sogar Betriebsuntersagungen führen kann. Die richtige Einstufung nach AWSV Gefährdungsstufen ist entscheidend für:
- Umwelt- und Gewässerschutz
- Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- Vermeidung von Umweltstrafen
- Sichere Lagerung und Umgang mit Gefahrstoffen
Zusätzlich gelten steigende Anforderungen an den betrieblichen Umweltschutz, insbesondere in Bezug auf die eingesetzten Stoffe und deren sichere Handhabung.
Rechtliche Grundlagen & Pflichten nach AWSV
Die rechtlichen Grundlagen der AWSV Gefährdungsstufen sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert, das den Schutz von Gewässern vor schädlichen Einflüssen regelt. Die AWSV konkretisiert diese Vorgaben und legt fest, welche Sicherheitsmaßnahmen für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen erforderlich sind.
Betriebe, die solche Anlagen betreiben, sind gesetzlich verpflichtet, diese regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Umweltschutzauflagen eingehalten werden. Dabei müssen sowohl bauliche Zustände als auch Betriebsabläufe regelmäßig kontrolliert und protokolliert werden.
Kortmann Beton bietet mit seinem TASIKO®-System eine innovative Lösung, die den Anforderungen des WHG und der AwSV entspricht. Das System umfasst zum Beispiel flüssigkeitsdichte Betonelemente, die ohne zusätzliche Beschichtung den WHG-Vorschriften entsprechen. Ebenso bietet Kortmann Beton Fertigbetonbauteile an, die eine schnelle und effiziente Errichtung von HBV-Anlagen ermöglichen. Dabei sind die Produkte für alle Wassergefährdungsklassen geeignet und bieten den bestmöglichen Schutz der Gewässer.
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Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Gefährdungsstufe einer Anlage konkret ermittelt?
Die Einstufung hängt von der Wassergefährdungsklasse (WGK) der gelagerten Stoffe und deren Menge ab. Gemäß § 39 AwSV wird die Gefährdungsstufe anhand einer Tabelle ermittelt, die das Volumen oder die Masse der Stoffe in Relation zu ihrer WGK setzt. Bei Kortmann Beton betrifft dies die Herstellung von Produkten wie flüssigkeitsdichte Betonelemente, die in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingesetzt werden.
Welche Rolle spielt die AWSV für Unternehmen der Bau- und Betonindustrie?
Für die Betonindustrie spielt die AwSV eine wichtige Rolle bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten für den Umweltschutz. Kortmann Beton bietet mit seinem TASIKO®-System innovative Lösungen, die den Anforderungen der AwSV entsprechen. Diese umfassen flüssigkeitsdichte Betonelemente, Auffangwannen und spezielle Entwässerungssysteme, die für Branchen wie die Chemieindustrie, Tankstellen oder landwirtschaftliche Betriebe geeignet sind.
Müssen bestehende Anlagen nachträglich an die AWSV angepasst werden?
Für Anlagen, die einer wiederkehrenden Prüfpflicht unterliegen, gelten seit dem 1. August 2017 die organisatorischen Anforderungen der AwSV. Ein Sachverständiger muss prüfen, ob Anforderungen bestehen, die erst durch die AwSV begründet wurden. Die zuständige Behörde kann dann Anpassungsmaßnahmen anordnen. Kortmann Beton unterstützt Betreiber bei der Anpassung ihrer Anlagen durch die Bereitstellung von AwSV-konformen Produkten wie flächendichtenden Betonsystemen.