Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Abkürzung: AwSV) regelt in Deutschland den sicheren Umgang mit Stoffen, die eine Gefährdung für Gewässer darstellen könnten. Sie legt einheitliche Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Überwachung solcher Anlagen fest, um den Schutz von Oberflächen- und Grundwasser zu gewährleisten. Die AwSV dient als zentraler rechtlicher Rahmen des deutschen Umweltrechts für Unternehmen, Betreiber und Behörden, um Risiken für die Umwelt zu minimieren und die Einhaltung des Gewässerschutzes sicherzustellen.

TASIKO®-Umweltschutz: Innovative Lösung für AwSV-konforme Anlagen

Der TASIKO®-Umweltschutz von Kortmann bietet mit seinem Betonsystem eine innovative Lösung für Anlagen, die wassergefährdende Stoffe handhaben. Durch den Einsatz von industriell gefertigten, flüssigkeitsdichten Betonelementen wird die Bauzeit im Vergleich zu herkömmlichem Ortbeton um bis zu 30 Tage verkürzt. TASIKO®-Produkte wie flächendichtende Betonelemente, Auffangwannen und spezielle Entwässerungssysteme sorgen dabei nicht nur für höchste Sicherheit, sondern auch für eine nachhaltige Einhaltung der AwSV-Vorgaben.

Besonders geeignet sind TASIKO®-Lösungen für Branchen wie die Chemieindustrie, Tankstellen oder landwirtschaftliche Betriebe.

Was ist die AwSV? Definition und Zielsetzung

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert die wasserrechtlichen Anforderungen an Anlagen, die wassergefährdende Stoffe lagern, abfüllen, herstellen, behandeln oder verwenden.

Kernziele der AwSV:

  1. Prävention von Umweltverschmutzung: Verhindern von Leckagen und Unfällen, die Gewässer gefährden könnten.
  2. Schutz von Oberflächen- und Grundwasser: Sicherstellung eines nachhaltigen Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen.
  3. Einheitliche Standards: Klare Anforderungen für Planung, Betrieb und Stilllegung von Anlagen.

 

Die Verordnung unterscheidet zwischen verschiedenen Gefährdungsstufen, die sich aus der Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe und dem Anlagentyp ergeben.

Grundsatzanforderungen

Wesentliche Grundsatzanforderungen gemäß § 17 AwSV sind:

  1. Verhinderung des Austritts wassergefährdender Stoffe: Anlagen müssen so konzipiert und betrieben werden, dass ein Austreten dieser Stoffe ausgeschlossen ist.
  2. Schnelle Erkennung von Undichtheiten: Alle Anlagenteile, die mit wassergefährdenden Stoffen in Kontakt stehen, sind so auszustatten, dass Undichtheiten schnell und zuverlässig erkannt werden können.
  3. Rückhaltung und Entsorgung austretender Stoffe: Sollten wassergefährdende Stoffe austreten, müssen diese umgehend erkannt, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden. Dies schließt auch betriebsbedingt auftretende Spritz- und Tropfverluste ein.
  4. Maßnahmen bei Betriebsstörungen: Im Falle von Betriebsstörungen sind Einrichtungen vorzusehen, die austretende Gemische, welche wassergefährdende Stoffe enthalten können, zurückhalten und deren ordnungsgemäße Entsorgung als Abfall oder Beseitigung als Abwasser sicherstellen.
  5. Dichtheit und Widerstandsfähigkeit der Anlage: Anlagen müssen dicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen ausreichend widerstandsfähig sein.
  6. Verbot einwandiger unterirdischer Behälter: Einwandige unterirdische Behälter für flüssige wassergefährdende Stoffe sind unzulässig. Für gasförmige wassergefährdende Stoffe gilt dieses Verbot, wenn sie flüssig austreten, schwerer als Luft sind oder sich im Bodenwasser lösen können.
  7. Pflichten bei Stilllegung der Anlage: Bei der Stilllegung einer Anlage oder von Anlagenteilen hat der Betreiber alle enthaltenen wassergefährdenden Stoffe, soweit technisch möglich, zu entfernen und die Anlage gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern.

Grundsatzanforderungen der AwSV

Die wichtigsten Anforderungen gemäß § 17 AwSV umfassen:

  1. Verhinderung des Austritts wassergefährdender Stoffe: Anlagen müssen so konzipiert sein, dass kein Austreten wassergefährdender Stoffe möglich ist.
  2. Erkennung von Undichtheiten: Alle relevanten Anlagenteile müssen mit Systemen ausgestattet sein, die Undichtheiten schnell erkennen.
  3. Rückhaltung und Entsorgung: Austretende Stoffe sind umgehend zurückzuhalten und fachgerecht zu entsorgen.
  4. Maßnahmen bei Störungen: Im Falle von Betriebsstörungen müssen geeignete Vorkehrungen getroffen werden, um Umweltschäden zu vermeiden.
  5. Dichtheit und Widerstandsfähigkeit: Anlagen müssen standsicher sowie gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse widerstandsfähig sein.
  6. Verbot einwandiger unterirdischer Behälter: Diese dürfen nicht für flüssige wassergefährdende Stoffe verwendet werden.
  7. Pflichten bei Stilllegung: Alle wassergefährdenden Stoffe müssen entfernt und die Anlage gesichert werden.

 

Kortmann Beton bietet zahlreiche Produkte, wie beispielsweise flüssigkeitsdichte Betonelemente, die diese Anforderungen erfüllen. Diese finden Interessierte unter dem Sortiment Umweltschutz TASIKO®.

Anwendungsbereich

Die AwSV gilt für alle Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe in relevanten Mengen gehandhabt werden. Sie unterscheidet zwischen verschiedenen Gefährdungsstufen, die sich aus der Wassergefährdungsklasse (WGK) der Stoffe und dem Volumen der Anlage ergeben. Beispiele für betroffene Branchen sind die Chemieindustrie, Tankstellen & Waschplätze, die Landwirtschaft sowie LAU- und HBV-Anlagen. Diese werden zum Beispiel mit AwSV-konformen Produkten wie Flächenelementen, Wasserleitsystemen, Entwässerungselementen und Schachtabdeckungen bebaut.

Anwendungsbereiche der AwSV

Die AwSV gilt für alle Betreiber von Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe in relevanten Mengen gehandhabt werden. Beispiele für betroffene Branchen:

  • Chemieindustrie: Lagerung und Produktion von Chemikalien.
  • Tankstellen und Waschplätze: Umgang mit Ölen, Treibstoffen und Reinigungsmitteln.
  • Landwirtschaft: Anlagen zur Lagerung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln.
  • LAU- und HBV-Anlagen: Lagerung, Abfüllung und Behandlung wassergefährdender Stoffe.

 

AwSV-konforme Systeme, wie Flächenelementen, Wasserleitsystemen und flüssigkeitsdichte Entwässerungselementen, helfen diesen Branchen, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Wassergefährdungsklassen (WGK)

Ein zentrales Element der AwSV sind die Wassergefährdungsklassen (WGK). Sie dienen der Einstufung von Stoffen und Gemischen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Gewässer. Diese Einstufung bildet die Grundlage für die Anforderungen an Anlagen, die mit diesen Stoffen umgehen. Die Einstufung der Stoffe erfolgt in drei Wassergefährdungsklassen (WGK):

  1. WGK 1 – Schwach wassergefährdend: Geringes Risiko für Gewässer (z. B. Ethanol).
  2. WGK 2 – Wassergefährdend: Mittleres Risiko, strengere Schutzmaßnahmen erforderlich (z. B. Motoröle).
  3. WGK 3 – Stark wassergefährdend: Hohes Risiko, umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen erforderlich (z. B. Schweröle).

 

Die Einstufung erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder Hersteller und Importeure gemäß den Vorgaben der Verordnung. Alle wassergefährdenden Stoffe müssen in der WGK-Datenbank gelistet sein.

Die Einstufung erfolgt durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder durch Hersteller und Importeure. Alle wassergefährdenden Stoffe sind in der WGK-Datenbank gelistet.

Mit den Produkten von Kortmann Beton, wie beispielsweise flächendichtenden Betonsystemen, können die Anforderungen für alle Wassergefährdungsklassen problemlos erfüllt werden.

Innovative Lösungen und technische Entwicklungen

Innovative Lösungen wie vorgefertigte, flüssigkeitsdichte Betonelemente (FD-Beton) oder digitale Überwachungssysteme erleichtern die Umsetzung der AwSV. Systeme wie TASIKO® ermöglichen eine schnellere, sichere und kosteneffiziente Errichtung von Anlagen, während moderne Sensorik und Leckageüberwachung den laufenden Betrieb sicherer machen. So können durch diese Entwicklungen Umweltrisiken minimiert und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.

Innovative Technologien zur Umsetzung der AwSV

Moderne Systeme erleichtern die Umsetzung der AwSV-Vorgaben und tragen zum Umweltschutz bei. Beispiele:

  • Flüssigkeitsdichte Betonelemente: Wie beim TASIKO®-System von Kortmann, das für eine schnelle und sichere Errichtung sorgt. Diese Lösung eignet sich optimal für Betreiber, die Wert auf nachhaltigen Gewässerschutz legen. Erfahren Sie mehr.
  • Digitale Überwachungssysteme: Sensorik zur Erkennung von Leckagen und Überwachung des Anlagenbetriebs.

 

Diese Technologien minimieren Umweltrisiken und reduzieren gleichzeitig den Aufwand für Betreiber.

 

Effizient und sicher mit TASIKO®

Sie suchen ein Betonsystem, das höchste Sicherheit und AwSV-Konformität vereint? Mit den flüssigkeitsdichten Fertigteilen unseres TASIKO®-Systems erfüllen Sie alle Anforderungen der AwSV effizient und nachhaltig. Entdecken Sie unsere Lösungen unter TASIKO®-Produkte von Kortmann Beton.

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Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet AwSV?

AwSV steht für „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ und regelt den sicheren Umgang mit solchen Stoffen.

Welche Anforderungen stellt die AwSV?

Die Verordnung legt Standards für Planung, Bau, Betrieb und Stilllegung von Anlagen fest. Ziel ist es, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen.

Welche Stoffe gelten als wassergefährdend?

Zu den wassergefährdenden Stoffen zählen Chemikalien, Öle, Reinigungsmittel, Säuren und Laugen. Sie werden in drei Wassergefährdungsklassen eingeteilt.

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