LAU-Anlagen sind Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. Sie umfassen ortsfeste Einrichtungen wie Chemikalien-Lager, Heizöltanks, Tankstellen, Farb- und Lacklager sowie Pflanzenschutz- und Düngemittellager. Diese Anlagen müssen so beschaffen sein, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu befürchten ist. Der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in LAU-Anlagen wird durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geregelt.
Kortmann Beton hat sich auf die Herstellung von Betonfertigteilen für LAU-Anlagen spezialisiert und bietet mit dem TASIKO®-System eine zertifizierte Lösung für den Umweltschutz gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Inhaltsverzeichnis
LAU-Anlagen und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – Anforderungen
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt für LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) folgende wichtige Punkte fest:
- Besorgnisgrundsatz: LAU-Anlagen müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
- Eignungsfeststellung: LAU-Anlagen dürfen nur errichtet, betrieben und wesentlich geändert werden, wenn ihre Eignung von der zuständigen Behörde festgestellt wurde.
- Sicherheitsanforderungen: Die Anlagen müssen dicht, standsicher und gegen die eingesetzten Stoffe beständig sein. Zusätzlich ist in der Regel eine zweite Sicherheitseinrichtung (zum Beispiel Auffangwanne) erforderlich.
- Qualifizierte Planung: Anlagen müssen so geplant werden, dass sie den Besorgnisgrundsatz, die Anforderungen der AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) und die allgemein anerkannten technischen Regeln erfüllen.
- Verwendbarkeitsnachweise: Anlagenteile müssen über die erforderlichen bau- und wasserrechtlichen Anforderungen sowie Nachweise verfügen.
- Überwachung: Das Sicherheitssystem muss regelmäßig überwacht werden, um Undichtigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
- Betriebliche Anforderungen: Es gelten spezifische Vorschriften für den laufenden Betrieb der Anlagen.
Beispiele für LAU-Anlagen
LAU-Anlagen können in unterschiedliche Gruppen eingeteilt werden, zu denen folgende Beispiele gehören:
Lageranlagen:
- Chemikalienlager
- Fertigwarenlager
- VbF-Lager (z. B. Heizöltanks)
- Altöltanks
- Fass- und Gebindelager
- Pflanzenschutz- und Düngemittellager
Abfüllanlagen:
- Tankstellen (für Benzin, Diesel)
- Anlagen zum Abfüllen von Säuren, Laugen, Farben und Lösemitteln
- Abfüllgalgen
- Füllschränke
- Zapfsäulen
Umschlaganlagen:
- Abladeplätze für wassergefährdende Stoffe
- Umschlagflächen für Behälter oder Verpackungen mit wassergefährdenden Stoffen
Sonstige LAU-Anlagen:
- Waschplätze
- Betankungsanlagen für Wasserfahrzeuge
- Betankungsanlagen für Kleinflugzeuge
- Tankstellen in Gruben und Brüchen
Prüfung von LAU-Anlagen
Die Betonfertigteile für den LAU-Anlagenbau werden in werkseigener Produktionskontrolle bei Kortmann kontrolliert. Dabei ist Kortmann auch für die Abnahme des Bauprojektes der Betreiber und der Einbauer verantwortlich.
Werkseigene Produktionskontrolle
Bei der werkseigenen Produktionskontrolle werden die Ausgangsmaterialien, insbesondere die Gesteinskörnung, genau überprüft. Zudem wird die Qualität der Einbauten, wie beispielsweise Gusseisenrahmen, kontrolliert. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Überprüfung der Betondruckfestigkeitsklasse, des Wasser-Zement-Verhältnisses sowie der Betondeckung. Diese Maßnahmen gewährleisten eine gleichbleibende hohe Qualität der Fertigteile bereits während der Herstellung.
Baustellenprüfungen
Nach der Produktion folgen die Prüfungen der Fertigteile auf der Baustelle. Hierbei muss zunächst der Unterbau richtig ausgeführt und der Ev2-Wert beachtet werden. Dieser ist dann von der jeweiligen Plattenart abhängig, die je nach Projekt durch den richtigen Fachbetrieb, wie durch den Kortmann Service durchgeführt wird. Anschließend erfolgt eine Sichtprüfung der Verbindungen zwischen den einzelnen Fertigteilen. Ebenso wird die Anordnung der Fugen sowie die Fugenanschlüsse und Fugenbreiten gemäß Fugenplan kontrolliert. Diese sind bereits mit Abstandshaltern ausgestattet, wobei Kortmann das passende Fugenmaterial für den Einbaubetrieb zur Verfügung stellt.
Abschließende Kontrollen
Der letzte Schritt umfasst intensive Kontrollmaßnahmen, um die ordnungsgemäße Verwendung und Kennzeichnung der Fertigteile bei der Montage und dem Einbau zu gewährleisten. Diese werden in sieben Schritten durchgeführt:
- Beauftragung eines Fachbetriebs
- Herstellung des Ober- und Unterbaus
- Montage
- Fugenabdichtung
- Kontrolle der Ausführung
- Abnahme
- Überwachungs- und Prüfpflichten des Betreibers
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Häufig gestellte Fragen
Welche Vorteile bietet das TASIKO®-System im Vergleich zu anderen Betonfertigteil-Lösungen für LAU-Anlagen?
Das TASIKO®-System von Kortmann Beton bietet im Vergleich zu Ortbeton für LAU-Anlagen eine deutlich schnellere Bauzeit, wobei die Fläche bereits nach 3 Tagen befahrbar ist und die Gesamtbauzeit um bis zu 30 Tage verkürzt werden kann. Zusätzlich gewährleistet das System durch industrielle Fertigung eine hohe Qualität, einfache Austauschbarkeit der Elemente und bietet umfassende Unterstützung von der Planung bis zur Fertigstellung, inklusive einer 100%igen Abnahmegarantie.
Wie wird sichergestellt, dass die LAU-Anlagen auch langfristig den Anforderungen des WHG entsprechen?
Die Betonfertigteile werden bereits werkseitig gemäß WHG-Vorschriften gefertigt und geprüft. Zusätzlich werden regelmäßige Prüfungen und Wartungen empfohlen, um die dauerhafte Einhaltung der WHG-Anforderungen zu gewährleisten.
Welche besonderen Wartungsanforderungen gibt es?
LAU-Anlagen erfordern regelmäßige Kontrollen der Dichtheit und Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen gemäß den Prüfintervallen der AwSV. Zusätzlich müssen die Fugenabdichtungen von zertifizierten Fachbetrieben gewartet werden, wobei die genauen Wartungsintervalle nach TRWS 781 und TRWS 786 festgelegt sind.