Regelwerke
Bei der Errichtung von WHG-Flächen gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist die Einhaltung zentraler Regelwerke und gesetzlicher Vorgaben unerlässlich, um den Schutz von Umwelt und Wasserressourcen sicherzustellen. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über wichtige Regelwerke, Dokumente und wo sie zu finden sind:
Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften
beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Anlage 4 aus der AwSV legt konkrete Betriebs- und Verhaltensvorschriften für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen fest. Wer eine Anlage betreibt, ist für ihren ordnungsgemäßen Betrieb verantwortlich. Der Betreiber hat sich nach § 46 Absatz 1 AwSV regelmäßig insbesondere davon zu überzeugen, dass die Anlage keine Mängel aufweist, die dazu führen können, dass wassergefährdende Stoffe freigesetzt werden.
Das Merkblatt enthält Vorschriften, die sicherstellen sollen, dass:
- Leckagen und Unfälle rechtzeitig erkannt und gemeldet werden
- Schäden an Gewässern vermieden werden
- eine angemessene Wartung und Instandhaltung der Anlagen durchgeführt wird
- beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Notfallmaßnahmen vorbereitet sind
Betreiber von Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, sind dazu verpflichtet, sich an diese Verhaltensregeln zu halten, um Umweltschäden zu vermeiden und die Gewässer zu schützen.
Welche TRwS gibt es derzeit?
Arbeitsblatt | Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) |
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TRwS 779 | Allgemeine Technische Regelungen (Juni 2023) |
TRwS 780 | Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen (Mai 2018) Teil 2: Rohrleitungen aus glasfaserverstärkten duroplastischen werkstoffen (Mai 2018) |
TRwS 781 | Tankstellen für Kraftfahrzeuge (Jan. 2024) |
TRwS 782 | Betankung von Schienenfahrzeugen (Mai 2006) > in Bearbeitung |
TRwS 783 | Betankung von Wasserfahrzeugen (Dez 2005) |
TRwS 784 | Betankung von Luftfahrzeugen (Apr 2006) |
TRwS 785 | Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen - R1 (Jul 2009) > in Bearbeitung |
TRwS 786 | Ausführung von Dichtflächen (Okt 2020) |
TRwS 787 | Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (Sep |
TRwS 788 | Flachbodentanks (Nov 2021) |
TRwS 789 | Bestehende unterirdische Rohrleitungen (Dez 20' |
TRwS 790 | Bestehende einwandige unterirdische Behälter |
TRwS 791 | Heizölverbraucheranlagen (Juli 2022) |
TRwS 792 | JGS-Anlagen (Juli 2018) |
TRwS 793-1 | Errichtung & Betrieb von Biogasanlagen (März |
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das zentrale deutsche Gesetz zum Schutz der Gewässer. Es regelt den Umgang mit Wasserressourcen und legt Anforderungen für den Gewässerschutz fest.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) definiert bundesweit einheitliche Anforderungen an Anlagen, die wassergefährdende Stoffe handhaben, um den Schutz von Gewässern zu gewährleisten.
Die Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) sind Richtlinien, die spezifische technische Anforderungen und Maßnahmen zum Schutz von Gewässern beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen festlegen.
Eine bauaufsichtliche Zulassung ist eine behördliche Genehmigung, die bestätigt, dass Bauprodukte oder Bauarten die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und in Bauvorhaben verwendet werden dürfen.
Die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO) geben Vorgaben für den Bau und die Dimensionierung von Straßenoberbauten, um eine einheitliche Qualität und Sicherheit im Straßenbau zu gewährleisten.
Der Deutsche Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erstellt und veröffentlicht Richtlinien und technische Regeln für den Bau und die Bemessung von Stahlbetonkonstruktionen in Deutschland.