Die Anforderungen an eine WHG-Beschichtung sind in den industriellen Sicherheitsvorschriften und den gesetzlichen Anforderungen im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. An oberster Stelle dieser Auskleidungstechnik steht, die Gefährdung der Umwelt durch die Lagerung und den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu minimieren. Sie umfasst eine Vielzahl von Schutzmaßnahmen und Materialien, die dazu beitragen, das Risiko von Leckagen, Verunreinigungen sowie Schädigungen von Böden und Gewässern zu verringern.
Kortmann Beton setzt hier auf Fertigbetonbauteile, die ohne zusätzliche Beschichtung auskommen und nach WHG-Vorschriften zugelassen sind. Diese Elemente bieten eine schnelle und effiziente Lösung für flüssigkeitsdichte Flächen, da sie werkseitig geprüft und sofort einsatzbereit sind.
Inhaltsverzeichnis
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass die Umwelt nicht durch Schadstoffe – insbesondere feste, flüssige und gasförmige Stoffe – verunreinigt werden darf. So dürfen nach § 62 WHG vor allem giftige, biologisch schwer abbaubare und sonstige schädliche Stoffe nicht in Gewässer gelangen, damit eine Verunreinigung der Gewässer nicht zu besorgen ist. Dabei werden vom Gesetz zwei Arten von Anlagen unterschieden: LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe) müssen so beschaffen sein, dass sie die Eigenschaften von Gewässern nicht nachteilig beeinflussen. HBV-Anlagen sind dagegen Anlagen zum Herstellen, Behandeln oder Verwenden wassergefährdender Stoffe. Auch Rohrleitungsanlagen müssen ebenfalls mit einer WHG-Fläche ausgestattet sein. Der Vorteil bei den Fertigbetonbauteilen von Kortmann: Diese Bauteile sind bereits werkseitig gemäß WHG-Vorschriften gefertigt und geprüft, sodass sie ohne zusätzliche Beschichtungen eingesetzt werden können. Dies reduziert nicht nur den Planungs- und Arbeitsaufwand, sondern minimiert auch potenzielle Fehlerquellen, die bei nachträglichen Beschichtungen auftreten könnten.
Anwendungsbereiche
Fertigbetonteile nach WHG-Zulassung finden sich in den unterschiedlichsten Branchen und Industriezweigen wie zum Beispiel beim Tasiko Umweltschutz (LAU- und HBV-Anlagen, Tankstellen und Waschplätzen) wieder. Sie werden vorwiegend zum Schutz der Umwelt eingesetzt, damit gefährdende Stoffe in den verschiedensten Anwendungsbereichen nicht in den Untergrund sickern:
- Chemische Industrie: In Anlagen zur Herstellung und Lagerung von chemisch verwendeten Stoffen kommt das TASIKO®-System zum Einsatz, um das Auslaufen von gefährlichen Chemikalien zu verhindern. So bieten flüssigkeitsdichte Flächenelemente gegen aufsteigende Feuchtigkeit eine solide Substanz in anspruchsvollen Bereichen der chemischen Industrie.
- Logistik und Lagerung: Unternehmen, die wassergefährdende Stoffe lagern, verwenden das TASIKO®-System, um potenzielle Umweltauswirkungen zu minimieren.
- Tankstellen: Bei vielen Tankstellenböden kommen zum Beispiel SW900 oder Goliath Rechteckplatten zum Einsatz, um auslaufenden Kraftstoff abzufangen und die Verschmutzung von Boden und Grundwasser zu verhindern.
- Lebensmittelindustrie: In Produktionsanlagen und Lagerräumen für Lebensmittel werden TASIKO®-Elemente verwendet, damit Flüssigkeiten und Chemikalien nicht auslaufen können.
- Fahrzeugwartung und Reparatur: Werkstätten und Betriebe, die Fahrzeuge warten und reparieren, setzen diese Bauskatenlösung ein, um Öl- und Treibstoffverschmutzungen zu vermeiden.
- Landwirtschaft: Landwirtschaftliche Betriebe nutzen diese WHG-Flächen in Lagerräumen für Düngemittel und Pflanzenschutzmittel.
- Abfallwirtschaft: Deponien und Abfallentsorgungsanlagen verwenden TASIKO®-Elemente, sodass keine giftigen Substanzen aus dem abgelagerten Müll auslaufen können.
Eigenschaften und Werkstoffe
Das TASIKO®-System von Kortmann Beton bietet eine innovative Lösung für flüssigkeitsdichte Flächen gemäß den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der bauaufsichtlichen Zulassung. Es besteht aus industriell gefertigten Betonfertigteilen, die ohne zusätzliche Beschichtungen auskommen und dennoch höchste Dichtigkeit gewährleisten. Diese Fertigteile sind werkseitig geprüft und sofort einsatzbereit, was die Bauzeit deutlich verkürzt und die Planungssicherheit erhöht. Im Vergleich zu herkömmlichem Ortbeton kann die Bauzeit um bis zu 30 Tage verkürzt werden, da das TASIKO®-System bereits nach 3 bis 5 Tagen befahrbar ist.
Durch die Verwendung von hochwertigem Beton und die präzise Fertigung wird eine hohe mechanische Belastbarkeit erreicht, sodass das System auch in stark beanspruchten Bereichen wie Tankstellen, Waschplätzen oder Umschlagflächen eingesetzt werden kann. Zudem zeichnet sich das TASIKO®-System durch seine Langlebigkeit und Wartungsfreundlichkeit aus, da die robusten Betonfertigteile weniger anfällig für Beschädigungen sind und bei Bedarf leicht ausgetauscht werden können. Ein weiterer Vorteil ist die Umweltverträglichkeit: Da keine zusätzlichen Beschichtungen erforderlich sind, werden potenziell schädliche Emissionen vermieden.
Bedeutung für Unternehmen und Umwelt
WHG-Flächen sind sowohl für Unternehmen als auch für den Umweltschutz von Bedeutung: Unternehmen müssen die gesetzlichen Vorschriften einhalten, wodurch sie rechtliche Konsequenzen und Betriebsstilllegungen vermeiden. Außerdem trägt das TASIKO®-System zur Betriebssicherheit bei, indem es das Risiko von Unfällen und Leckagen minimiert und die Instandhaltungskosten langfristig senkt.
Für die Umwelt sind diese Produkte besonders im Hinblick auf die Vermeidung von Boden- und Gewässerverunreinigungen wichtig. Sie schützen die Gewässer vor dem Eindringen giftiger und schädlicher Stoffe und tragen so zur Erhaltung der Wasserqualität und zur langfristigen Nachhaltigkeit bei.
Wassergefährdungsklassen
Wassergefährdende Stoffe können in unterschiedlichem Maße auf das Wasser einwirken, sodass für bestimmte Anwendungsbereiche entsprechende Lösungen hergestellt werden müssen. So werden in Deutschland gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) drei Wassergefährdungsklassen definiert:
- WGK 1: Diese Klasse umfasst Stoffe, die nur in geringem Maße wassergefährdend sind und normalerweise keine erhebliche Gefahr für Gewässer darstellen. Beispiele sind bestimmte Lebensmittelzusatzstoffe oder geringfügig schädliche Reinigungsmittel sowie Natriumcarbonat.
- WGK 2: Hiermit sind Stoffe gemeint, die mäßig wassergefährdend sind und bei Freisetzung in Gewässer schädliche Auswirkungen haben können. Dies betrifft beispielsweise viele Chemikalien, Lösungs- und Abbeizmittel.
- WGK 3: In der dritten Klasse sind hoch wassergefährdende Stoffe gelistet, die eine erhebliche Gefahr für Gewässer darstellen und bei Freisetzung schwerwiegende Umweltauswirkungen haben können. Hierzu gehören beispielsweise giftige Chemikalien, Öle und sämtliche Kraftstoffe.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Alternativen zur WHG-Auskleidung gibt es?
Das TASIKO-System ist die einzige Alternative zur WHG-Auskleidung, die höchsten Schutz vor Umwelteinwirkungen durch wassergefährdende Stoffe bietet. Im Gegensatz zu doppelwandigen Tanks, speziellen Lagertechniken oder der Beschichtung von Auffangwannen eliminiert das TASIKO®-System die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen. Durch seine innovative Bauweise gewährleistet es umfassende Sicherheit und Effizienz in einem einzigen System.
Was ist die WHG-Zertifizierung?
Die WHG-Zertifizierung gibt Auskunft darüber, ob ein Fachbetrieb rechtlich befugt ist, WHG-Beschichtungssysteme sowie weitere Lösungen zum Schutz der Umwelt in Anlagen herzustellen. Kortmann empfiehlt, nur zertifizierte Fachbetriebe zu beauftragen, die berechtigt sind, die TASIKO®-Produkte fachgerecht zu verbauen. Gemäß §3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (vom 31.03.2010) müssen alle WHG-Dichtflächen und Fertigteile von einem entsprechend qualifizierten Fachbetrieb eingebaut werden.
Was ist der Geltungsbereich des Wasserhaushaltsgesetzes?
Umweltschutzsysteme für Beton müssen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) überall in Anlagen vorhanden sein, bei denen Schadstoffe im Sinne des § 2 Abs. 1 WHG nicht in oberirdische Gewässer, in Küstengewässer und in das Grundwasser gelangen können. Dazu gehören nach § 2 Abs. 1a WHG teilweise auch die Meeresgewässer.