Bei WHG Flächen handelt es sich um flüssigkeitsdichte Betonflächen gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Verordnungen der Bundesländer. Diese dienen dem Schutz des Erdreichs und des Grundwassers vor wassergefährdenden Stoffen. Sie müssen so beschaffen sein, dass bei Lagerung, Handhabung oder Transport dieser Stoffe keine Gefährdung für Gewässer entsteht. Dies schließt Vorkehrungen zur Verhinderung von Leckagen, Kontaminationen und anderen Risiken ein.

Definition WHG Flächen

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein zentrales Element des deutschen Umweltrechts zum Schutz der Gewässer. Ein wichtiger Aspekt des WHG ist der Schutz vor wassergefährdenden Stoffen. Es legt fest, dass Anlagen, die gefährliche Stoffe lagern, abfüllen, herstellen, behandeln, verwenden oder in denen derartige Stoffe anfallen, so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung der Gewässer verhindert wird und keine sonstigen nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften eintreten können.

Zu WHG Flächen zählen alle Flächen, die zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von Chemikalien, Ölen und anderen wassergefährdenden Stoffengenutzt werden. WHG Flächen sind typischerweise mit speziellen Boden- und Auffangvorrichtungen ausgestattet, um im Falle eines Stoffaustritts eine schnelle und sichere Aufnahme und Entsorgung zu gewährleisten. Sie sind in verschiedenen industriellen und gewerblichen Kontexten, wie Tanklagern, Chemieanlagen oder Abfüllstationen, anzutreffen.

Folgende Anlagen benötigen Flächen mit WHG-Flächen:

  • Waschanlagen
  • Werkstätten,
  • Industrie- und Entsorgungsbetriebe
  • Tankstellen
  • u. v. m.

Flüssigkeitsdichter Beton nach Eindringprüfung (FDE-Beton) ist ein unverzichtbarer Baustoff im Kontext des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), besonders bei der Errichtung von WHG Flächen. Diese spezielle Betonart wird gezielt eingesetzt, um den Boden und das Grundwasser vor Kontamination durch wassergefährdende Stoffe zu schützen. FDE Beton zeichnet sich durch seine hohe Dichtigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber flüssigen organischen und anorganischen Medien aus. Dies macht ihn ideal für den Einsatz in Bereichen, in denen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten umgegangen wird. Die Verwendung von FDE Beton in derartigen Bereichen ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein entscheidender Schritt zum Schutz der Umwelt und zur Verhinderung langfristiger Schäden durch Grundwasserkontamination.

Technische und bauliche Maßnahmen für

WHG Flächen

Für die Einrichtung und den sicheren Betrieb von WHG Flächen sind spezifische technische und bauliche Maßnahmen von zentraler Bedeutung, um den Schutz des Erdreichs und des Grundwassers vor wassergefährdenden Stoffen zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, jegliche Verunreinigungen zu verhindern und im Falle eines Stoffaustritts eine sofortige und effektive Eindämmung zu ermöglichen.

  • Auffangräume und -wannen müssen ausreichend groß und chemisch beständig sein, um bei Unfällen alle ausgetretenen Stoffe sicher aufzufangen.
  • Barrieren wie Dämme, Wälle oder andere physische Rückhaltesysteme verhindern effektiv die Ausbreitung ausgetretener Stoffe.
  • Beschichtungen und Abdichtungenaus Materialien wie Epoxidharz oder Polyurethan reduzieren die Durchlässigkeit von Boden und Betonstrukturen und schützen vor wassergefährdenden Stoffen.
  • Die Boden- und Wandbeschaffenheit von Lager- und Umschlagbereichen müssen dicht und widerstandsfähig gegen chemisch-physikalische Einflüsse der gelagerten Stoffe sein.
  • Moderne WHG Flächen verfügen häufig über Leckageerkennungssysteme, die undichte Stellen frühzeitig erkennen und schnelle Gegenmaßnahmen ermöglichen.
  • Konstruktive Anforderungen sichern Bauwerke gegen Belastungen durch die Lagerung und Handhabung gefährlicher Stoffe.

Notfallmanagement und -vorsorge auf WHG Flächen

Für den effektiven Schutz der Gewässer vor Kontamination durch wassergefährdende Stoffe ist ein umfassendes Notfallmanagement und eine präventive Vorsorge auf WHG Flächen essenziell. Dies betrifft sowohl die Planung und Konstruktion der Anlagen als auch organisatorische Maßnahmen, um im Falle eines Unfalls oder einer Leckage schnell und effektiv reagieren zu können.

  1. Notfallpläne: Jede Anlage muss über einen spezifischen Notfallplan verfügen, der auf die jeweiligen Gefahrenpotenziale und die vor Ort gelagerten wassergefährdenden Stoffe zugeschnitten ist. Dieser sollte klare Anweisungen für das Vorgehen im Falle einer Leckage oder eines Unfalls enthalten, einschließlich der sofortigen Alarmierung der zuständigen Behörden und Rettungsdienste.
  1. Schulung des Personals: Die regelmäßige Fortbildung des Betriebspersonals zur Handhabung wassergefährdender Stoffe sowie die Durchführung von Notfallübungen sind unabdingbar. Hierdurch wird sichergestellt, dass im Ernstfall alle Beteiligten wissen, wie sie reagieren müssen, um eine Ausbreitung der Stoffe zu verhindern und die Umwelt zu schützen.
  1. Sofortmaßnahmen bei Stoffaustritt: Zu den Maßnahmen zählen das Abriegeln des betroffenen Bereichs, die Nutzung von Bindemitteln zur Eindämmung ausgetretener Flüssigkeiten und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien. Die Verfügbarkeit von Notfallausrüstungen wie Absperrmaterialien, Bindemitteln und persönlicher Schutzausrüstung direkt vor Ort ist notwendig.
  1. Technische Einrichtungen und Ausrüstungen: WHG Flächen müssen mit Auffangräumen oder -wannen und Rückhaltesystemen ausgestattet sein, die im Falle eines Stoffaustritts eine sofortige Aufnahme der wassergefährdenden Stoffe ermöglichen. Zudem sollten Systeme zur frühzeitigen Leckerkennung und Alarmierung installiert sein, um im Notfall schnell reagieren zu können.
  1. Regelmäßige Wartung und Inspektion: Die regelmäßige Überprüfung und Wartung aller Sicherheits- und Schutzvorrichtungen ist unerlässlich, um deren Funktionsfähigkeit dauerhaft zu gewährleisten. Dazu gehört auch die Überprüfung der Dichtigkeit von Behältern und Leitungssystemen.
  1. Dokumentation: Lückenlose Nachweise aller Vorfälle, Maßnahmen und Wartungsarbeiten sind für die Nachvollziehbarkeit und kontinuierliche Verbesserung des Notfallmanagements erforderlich. Zudem dient sie als Nachweis der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gegenüber den Behörden.

Durch die Implementierung eines umfassenden Notfallmanagements und präventiver Vorsorgemaßnahmen können Betreiber von WHG Flächen einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gewässer und zur Minimierung der Umweltauswirkungen im Falle eines Störfalls leisten.

Verschiedene Anlagentypen nach Wasserhaushaltsgesetz

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist ein zentrales Element des deutschen Umweltrechts zum Schutz der Gewässer. Ein wichtiger Aspekt des WHG ist der Schutz vor wassergefährdenden Stoffen. Es legt fest, dass Anlagen, die gefährliche Stoffe lagern, abfüllen, herstellen, behandeln, verwenden oder in denen derartige Stoffe anfallen, so beschaffen sein müssen, dass eine Verunreinigung der Gewässer verhindert wird und keine sonstigen nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften eintreten können.

Gehört eine Fläche zu einer Anlage, die dem § 62 Abs. 1 Sätze 1 und 2 der WHG unterliegt, muss die Fläche gegebenenfalls wassergefährdende Stoffe zurückhalten bzw. diese ableiten. Grundsätzlich gilt die Annahme, dass bei der Handhabung von wassergefährdenden Stoffen immer ein Risiko zur Verunreinigung des Grundwassers besteht. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) macht eine Unterscheidung zwischen dem größtmöglichen und dem bestmöglichen Schutz, um die Gewässer vor Verunreinigungen zu schützen.

Aktivitäten wie das Lagern, Abfüllen, Herstellen, Umschlagen, Behandeln und Verwenden von wassergefährdenden Stoffen unterliegen dem Besorgnisgrundsatz. Dieser Grundsatz aus dem Umweltrecht zielt darauf ab, Umweltschäden präventiv zu verhindern, selbst ohne direkte Nachweise für Schäden. Er gründet auf dem Prinzip der Vorsorge: Bei Unsicherheit über die Umwelteffekte bestimmter Aktionen oder Stoffe sind Schutzmaßnahmen geboten. Im Kontext der Betonindustrie unterstreicht dieser Grundsatz die Bedeutung der Entwicklung und Anwendung umweltschonender Praktiken und Technologien, um potenzielle Risiken für die Umwelt zu minimieren. Der Besorgnisgrundsatz fördert somit eine nachhaltige Entwicklung und den Schutz natürlicher Ressourcen, indem er präventive Umweltschutzmaßnahmen priorisiert.

Dieser erfordert den größtmöglichen Schutz und macht somit den Einsatz von Rückhalteeinrichtungen zwingend nötig. Für Anlagen, die speziell für das Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen sowie für das Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften genutzt werden, gilt der bestmögliche Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. In diesen Fällen kann unter Umständen auf eine Rückhalteeinrichtung verzichtet werden, allerdings müssen Leckagen zeitnah erkannt und behoben werden können.

LAU-Anlagen

Der Begriff LAU-Anlagen steht für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen.

  • Lagern: Zu diesen Anlagen zählen Chemikalien- und Mineralöllager. Diese Einrichtungen dienen zur Aufbewahrung von Fässern, Tanks oder Containern, die verschiedene Chemikalien enthalten. Diese Lager sind oft mit speziellen Auffangräumen oder Sicherheitssystemen ausgestattet, um Leckagen oder andere Unfälle zu verhindern.
  • Abfüllen: Abfüll-Anlagen dienen zum Befüllen von ortsfesten und ortsbeweglichen Behältern mit wassergefährdenden Stoffen. Dazu zählen Abfüllstationen für Kraftstoffe und Anlagen zur Abfüllung von Chemikalien in Gebinde. Einrichtungen, in denen flüssige Chemikalien aus großen Lagerbehältern in kleinere Gebinde wie Fässer oder Kanister umgefüllt werden, um sie für den Transport oder die Verwendung vorzubereiten.
  • Umschlagen: Auch das Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen in andere Transportbehälter findet auf diesen Anlagen statt.Dazu gehören Containerterminals oder Umschlagplätze für Schüttgut. Bei zweiterem werden Schüttgüter wie Sand, Kies oder Kohle von einem Transportmittel (z. B. Schiff) auf ein anderes (z. B. LKW oder Bahn) umgeladen. Diese Anlagen sind oft mit Förderbändern, Greifern und anderen Mechanismen ausgestattet, um den Umschlag effizient zu gestalten.

HBV-Anlagen

In HBV-Anlagen werden wassergefährdende Stoffe hergestellt, behandelt und verwendet.

  • Herstellen: Auf diesen Flächen werden wassergefährdende Stoffe erzeugt oder gewonnen. Dazu zählen unter anderem Chemie-Fabriken.
  • Behandeln: Hier wird auf wassergefährdende Stoffe eingewirkt, indem Eigenschaften verändert werden.
  • Verwenden: Öffentliche sowie wirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen wassergefährdende Stoffe angewendet, verbraucht oder gebraucht werden. Unter anderem zählen Holzimprägnierungen und chemische Reinigungen dazu.

Umweltverschmutzungen durch wassergefährdende Stoffe

Umweltverschmutzungen durch wassergefährdende Stoffe stellen eine ernsthafte Bedrohung für unsere Ökosysteme und die menschliche Gesundheit dar. Gelangen sie ins Grundwasser, können Kontaminationen für bis zu 100 Jahren auftreten und sowohl die Gesundheit der Mitarbeiter als auch der Anwohner rund um die Anlage gefährden.

Die Auswirkungen von festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen auf Gewässer reichen von der direkten Verschmutzung und Vergiftung von Wasserlebewesen bis hin zur langfristigen Beeinträchtigung der Wasserqualität. Das beeinträchtigt wiederum die menschliche Nutzung des Wassers als Trinkwasser oder die Nutzung in der Landwirtschaft und Industrie. Daher ist es notwendig, geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gewässer vor Verschmutzungen dieser Art zu ergreifen und die Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen.

Zu den gefährdenden Stoffen zählen:

  • Säuren
  • Laugen
  • Mineral- und Teeröle
  • flüssige Kohlenwasserstoffe
  • Alkohole
  • Aldehyde
  • Ketone
  • Ester
  • Gifte
  • brennende Flüssigkeiten (Benzin und Diesel)

Wassergefährdungsklassen (WGK)

Die Wassergefährdungsklassen (WGK) bestimmen, wie wassergefährdend ein Stoff ist (dies muss bereits bei der Planung von Flächen in Betracht gezogen werden). In Deutschland werden wassergefährdende Stoffe nach dem Grad ihrer potenziellen Gefährdung für Gewässer in verschiedene Wassergefährdungsklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung hilft bei der Bewertung des Risikos, das von diesen Stoffen ausgeht, und bei der Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen. Die Klassen sind wie folgt definiert:

  1. WGK 1 – Schwach wassergefährdend: Stoffe in dieser Kategorie haben ein geringes Potenzial, Gewässer zu schädigen. Sie können zwar Auswirkungen auf die Wasserqualität haben, die in der Regel nicht schwerwiegend oder lang anhaltend sind. Beispiele für schwach wassergefährdende Stoffe sind einige Düngemittel und Haushaltschemikalien.
  2. WGK 2 – Deutlich wassergefährdend: Stoffe dieser Klasse stellen ein höheres Risiko für Gewässer dar. Sie können bei einer Freisetzung in die Umwelt deutliche und möglicherweise langfristige negative Auswirkungen auf die Wasserqualität und das aquatische Leben haben. Beispiele sind bestimmte Pestizide und Industriechemikalien.
  3. WGK 3 – Stark wassergefährdend: Diese Kategorie umfasst Stoffe mit einem hohen Potenzial, Gewässer zu schädigen. Ihre Freisetzung kann schwerwiegende, oft langfristige Auswirkungen auf die Wasserqualität und das Ökosystem haben. Zu dieser Gruppe gehören hochgiftige Chemikalien und einige Schwermetalle.

Allgemein wassergefährdend (awg): Diese Kategorie wird für Stoffe verwendet, deren spezifisches Gefährdungspotenzial nicht genau bekannt ist, aber von denen angenommen wird, dass sie eine gewisse Gefahr für Gewässer darstellen können. Darunter fallen laut AwSV unter anderem:

  • Wirtschaftsdünger (z. B. Gülle, Festmist gemäß § 2 Satz 1 Nr. 2 bis 4 Düngegesetz)
  • Jauche (gemäß § 2 Satz 1 Nr. 5 Düngegesetz)
  • Tierische Ausscheidungen nicht landwirtschaftlicher Herkunft, inklusive Mischungen mit Einstreu oder verarbeitet
  • Silagesickersaft
  • Silage oder Siliergut, mit potenziellem Anfall von Silagesickersaft
  • Gärsubstrate landwirtschaftlicher Herkunft für Biogasgewinnung sowie daraus resultierende flüssige und feste Gärreste
  • Aufschwimmende flüssige Stoffe laut Anlage 1 Nr. 3.2, vom Umweltbundesamt im Bundesanzeiger veröffentlicht, und reine Gemische dieser Stoffe
  • Feste Gemische, vorbehaltlich anderer Einstufung gemäß § 10

Die Einstufung in eine bestimmte Wassergefährdungsklasse basiert auf verschiedenen Kriterien, einschließlich der Toxizität, Persistenz und Bioakkumulation des Stoffes. Diese Klassifizierung ist wichtig für die Planung und Umsetzung von Umweltschutzmaßnahmen sowie für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Umgang mit diesen Stoffen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind WHG Flächen und warum sind sie wichtig?

WHG Flächen sind speziell konstruierte Bereiche, die gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Deutschland errichtet werden, um das Erdreich und das Grundwasser vor wassergefährdenden Stoffen zu schützen. Diese Flächen sind besonders relevant für Orte, an denen mit Chemikalien, Ölen und anderen potenziell gefährlichen Flüssigkeiten umgegangen wird, wie z. B. in Waschanlagen, Werkstätten, Industrie- und Entsorgungsbetrieben oder Tankstellen.

Welche Anforderungen müssen WHG Flächen erfüllen?

WHG Flächen müssen so konstruiert sein, dass sie wassergefährdende Stoffe sicher zurückhalten und eine Kontamination des Bodens und des Grundwassers verhindern. Dazu gehören die Verwendung von speziellen, flüssigkeitsdichten Materialien wie FDE-Beton oder Gussasphalt und die Einrichtung von Barrieren oder Auffangvorrichtungen.

Wer ist für die Einrichtung und Überwachung von WHG Flächen verantwortlich?

Die Verantwortung für die Einrichtung und Überwachung von WHG Flächen liegt in der Regel bei den Betreibern der Anlagen, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt oder umgeschlagen werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Flächen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und regelmäßig überprüft werden. Zudem sind Betreiber verpflichtet, bei Änderungen in der Nutzung oder bei Schäden entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Einhaltung der WHG-Vorschriften wird von den zuständigen Umweltbehörden kontrolliert.

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